Ehe für alle: was für schwule Paare heute gilt

Seit dem 1. Oktober 2017 können schwule Paare in Deutschland heiraten – mit exakt denselben Rechten und Pflichten wie alle anderen. Die „Ehe für alle“ hat aus der zweitklassigen Lebenspartnerschaft eine vollwertige Ehe gemacht. Was das konkret bedeutet – bei Steuern, Erbrecht, Krankenhaus und vor allem beim Thema Kinder – bekommst du hier verständlich und mit aktuellem Rechtsstand erklärt.

Was „Ehe für alle“ überhaupt heißt

Der Bundestag beschloss die Öffnung der Ehe am 30. Juni 2017, in Kraft trat sie am 1. Oktober 2017. Seitdem steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1353 BGB), dass die Ehe „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts“ geschlossen wird. Klingt nach einer kleinen Formulierung, ist aber ein juristischer Gamechanger: Aus der früheren „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ wurde eine echte Ehe – nicht mehr ein rechtliches Sonderkonstrukt, sondern der volle rechtliche Rahmen, den auch heterosexuelle Paare haben.

Seit dem 1. Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben gültig – Paare können sie freiwillig in eine Ehe umwandeln lassen, müssen es aber nicht.

Die wichtigsten Rechte auf einen Blick

Mit der Eheschließung gilt für schwule Paare rechtlich dasselbe wie für alle Verheirateten. Konkret bedeutet das unter anderem:

  • Gemeinsames Adoptionsrecht. Verheiratete gleichgeschlechtliche Paare dürfen seit Oktober 2017 gemeinschaftlich ein Kind adoptieren – das war der größte Unterschied zur alten Lebenspartnerschaft.
  • Erbrecht. Der Ehepartner ist gesetzlicher Erbe und genießt den vollen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer.
  • Steuern. Ehegattensplitting und Zusammenveranlagung stehen euch offen.
  • Auskunft und Vertretung. Im Krankenhaus, bei Behörden und in Notlagen giltst du als nächster Angehöriger.
  • Unterhalt und Versorgung. Gegenseitige Unterhaltspflicht, Hinterbliebenenrente und Versorgungsausgleich bei Trennung.
  • Gemeinsamer Name. Ihr könnt einen Ehenamen bestimmen.

Steuern: Was sich fürs Portemonnaie ändert

Beim Thema Steuern gilt eine wichtige Klarstellung: Ehegattensplitting war für eingetragene Lebenspartnerschaften bereits seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2013 möglich. Für die reine Besteuerung bringt die Ehe für alle gegenüber der Lebenspartnerschaft also keine Neuerung – wohl aber gegenüber unverheirateten Paaren.

Nach der Heirat werdet ihr zunächst automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeordnet, die für Paare mit ähnlichem Einkommen passt. Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann sich das Splitting spürbar lohnen; ihr könnt zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen. Wichtig: Das Ehegattensplitting steht politisch seit Jahren in der Diskussion, geplante Reformen sind aber weit in die Zukunft verschoben. Für die konkrete Rechnung lohnt ein Blick in eine Steuerberatung – die Vorteile hängen stark von euren Einkommen ab.

Adoption: der eigentliche Meilenstein

Der praktisch größte Fortschritt der Ehe für alle liegt beim Kinderwunsch. Vor Oktober 2017 war für Lebenspartner nur die Stiefkindadoption möglich – also die Adoption des leiblichen Kindes des Partners. Seit der Öffnung der Ehe dürfen verheiratete schwule Paare gemeinschaftlich adoptieren.

In der Praxis bleibt der Weg zum eigenen Kind für Männer allerdings anspruchsvoll: Bei Inlandsadoptionen gibt es wenige Kinder und viele Bewerber, bei Auslandsadoptionen schließen etliche Herkunftsländer gleichgeschlechtliche Paare aus. Viele schwule Väter werden daher über Pflegschaft oder Co-Elternschaft zu Vätern. Wie das rechtlich läuft, liest du im Detail unter Adoption für schwule Paare.

Ehe für alle vs. Lebenspartnerschaft – der Unterschied

Wer vor 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, fragt sich oft, ob eine Umwandlung nötig ist. Rechtlich seid ihr abgesichert; der entscheidende Unterschied liegt beim gemeinschaftlichen Adoptionsrecht, das nur Verheirateten offensteht. Wer eine Familie gründen will, für den ist die Umwandlung in eine Ehe deshalb sinnvoll. Ansonsten ist es eine persönliche Entscheidung – manche Paare wollen bewusst „richtig“ heiraten, andere sehen keinen Grund für zusätzlichen Behördengang.

Was die Ehe für alle nicht gelöst hat

Rechtliche Gleichstellung heißt nicht automatisch gesellschaftliche Selbstverständlichkeit. Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ist weiterhin Realität – am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, im Alltag. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt hier zwar, aber es braucht oft Mut, sich darauf zu berufen. Einen guten Überblick über deine Rechte bei Diskriminierung bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Auch beim Abstammungsrecht hakt es weiterhin: Bei zwei Vätern oder zwei Müttern wird gemeinsame Elternschaft nicht so automatisch anerkannt wie bei heterosexuellen Ehepaaren.

Erster Schritt: heiraten

Wenn ihr die rechtliche Absicherung wollt, führt der Weg über das Standesamt. Die Voraussetzungen, die nötigen Unterlagen und den genauen Ablauf haben wir Schritt für Schritt aufgeschrieben. Ein fundierter Überblick zu allen rechtlichen Fragen rund um die Ehe findet sich außerdem im LSVD-Ratgeber zur Ehe, der die aktuelle Rechtslage laufend aktualisiert.

Häufige Fragen

Seit wann können schwule Paare in Deutschland heiraten?
Seit dem 1. Oktober 2017. Der Bundestag beschloss die „Ehe für alle“ am 30. Juni 2017, in Kraft trat sie am 1. Oktober desselben Jahres.

Haben schwule Ehepaare wirklich dieselben Rechte?
Ja. Rechtlich gibt es keinen Unterschied mehr zwischen einer Ehe zwischen Mann und Frau und einer Ehe zwischen zwei Männern – bei Steuern, Erbrecht, Adoption und Unterhalt gilt dasselbe.

Muss ich meine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Nein. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben gültig. Eine Umwandlung ist freiwillig, aber sinnvoll, wenn ihr gemeinschaftlich adoptieren wollt – das steht nur Verheirateten offen.

Lohnt sich das Ehegattensplitting?
Vor allem bei deutlich unterschiedlichen Einkommen kann es spürbar sparen. Bei ähnlichem Verdienst fällt der Vorteil klein aus. Eine individuelle Berechnung schafft Klarheit.

Können schwule Paare seit 2017 gemeinsam Kinder adoptieren?
Ja, verheiratete gleichgeschlechtliche Paare dürfen seit dem 1. Oktober 2017 gemeinschaftlich adoptieren. In der Praxis bleibt der Weg zum Kind für Männer allerdings herausfordernd.

Was ist der Unterschied zwischen Ehe und früherer Lebenspartnerschaft?
Der wichtigste Unterschied ist das gemeinschaftliche Adoptionsrecht, das nur der Ehe zusteht. Ansonsten waren viele Rechte schon vorher angeglichen.

Weiterlesen: Schwul heiraten: Voraussetzungen & Ablauf und die Grundpfeiler einer schwulen Beziehung.

Konkret werden? Der Weg von der Entscheidung bis zum Ja-Wort steht in Schwul heiraten: Ablauf, und wer über Kinder nachdenkt, findet alles zur Adoption für schwule Paare.

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